Übrigens: das Thema ist deswegen jetzt in Diskussion, weil wir im Städtebund eine kompetente grüne Vertreterin sitzen haben.
Hier ein Auszug (der Link am Ende führt zum Konzeptpapier. Sehr umfangreich, aber interessant)
Stellplatzvorschreibung der landesrechtlichen Garagenordnungen:
die Stellplatzvorschreibung in den Garagenordnungen ist in der Regel ohne Berücksichtigung des Standortes in Abhängigkeit von der Erschließungsqualität des öffentlichen Verkehrs sowie zur zentralen Lage im Stadtgebiet geregelt. Dies führt in Großstädten häufig zu einer in Bezug auf den öffentlichen Verkehr verkehrs- und umweltpolitisch unerwünscht hohen Ausstattung mit privat verfügbaren Stellplätzen und damit zu unerwünschter Verkehrsnachfrage mit dem Auto. Gerade an optimal durch den ÖPNV erschlossenen Standorten sollte eine restriktive Stellplatzpolitik erfolgen, um den vorhandenen ÖPNV optimal zu nutzen und auszunützen (siehe auch: IN-STELLA, Instrumente zur Steuerung des Stellplatzangebotes für den Zielverkehr. Universität für Bodenkultur Wien, im Auftrag der Stadt Wien, MA18; http://www.rali.boku.ac.at/fileadmin/_/H85/H856/downloads/Endbericht_Teil_2.pdf).

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