Mit Stimmenthaltung muss man immer rechnen, liebe ÖVP und SPÖ

Diesmal gab es im Finanzausschuss eine Überraschung. Für die Öffentlichkeitsarbeit sollten weitere 64.400 Euro locker gemacht werden. Darin enthalten sind auch die Inserate, die laufend in den Printmedien geschalten werden und eigentlich nichts anders als Eigen-PR der Bürgermeisterin sind. ÖVP und SPÖ wollten wohl ihrem Koalitionspartner FI und somit der Bürgermeisterin eines auswischen und meldeten Enthaltung an. Enthaltung ist gleichzusetzen mit nicht anwesend. Sie gingen wohl davon aus, dass mein Kollege Gerhard Fritz mit Nein stimmen würde. Tja, da haben sie sich getäuscht. Auch mein Kollege meldete flugs Enthaltung an. Damit war das Gremium Finanzausschuss nicht mehr beschlussfähig, weil nun nur mehr 3 Stimmen der FI da waren. Es braucht aber mindestens 4 Stimmen für einen Beschluss.
Somit kann das gewünschte Geld nicht genehmigt werden. Der Antrag kommt auch nicht in den Gemeinderat. Was im Ausschuss nicht beschlossen wurde, gibts auch nicht im Gemeinderat. Mal schauen, was die Bürgermeisterin nun macht.

9 Kommentare:

  1. Und für so an großen kindergarten griagts a no geld! A frechheit! Fangs amal bei euch politiker an zu sparen, wer nit kimmt (gemeiderat, stadtsenat...) sollt a koa geld griagn!

    AntwortenLöschen
  2. das muss ein missverständnis sein. es gibt 3 möglichkeiten für eine abstimmung und bei allen 3en ist die/der jeweilige anwesend. ja, nein, enthaltung. die enthaltung zählt jedoch als nicht anwesend. ist zwar recht kurios, weil man ist ja vor ort und trotzdem ist man bei enthaltung nicht vor ort. da kann man schon schizophren werden -:))

    AntwortenLöschen
  3. Ok , hab ich falsch verstanden! Aber wie wärs mit meinem vorschlag? Wer nicht zu sitzungen usw. kommt sollte auch kein geld bekommen. Oder ist das schon so?

    AntwortenLöschen
  4. in innsbruck ist es so organisiert, dass man eine monatliche aufwandsentschädigung bekommt. eigentlich gilt anwesenheitspflicht bei ausschüssen, gemeinderatssitzungen und stadtsenat, was allerdings nicht immer eingehalten wird. sanktionen, dh. kürzung der aufwandsentschädigung gibt es keine. das müssen sich die parteien intern regeln. krankheitshalber verhindert zu sein und auch gemeldet, gilt natürlich als entschuldigt - das kann jeden mal erwischen. berufliche verpflichtungen können auch ein grund sein. die gemeinderätInnen sind nicht hauptberuflich politikerInnen. dann tritt die vertretungspflicht in kraft, dh. die partei muss schauen, dass jemand anderer zur sitzung geht. funktioniert eigentlich recht gut.

    AntwortenLöschen
  5. Wenn jemand also fehlt (krankheitshalber z.b.) und der oder die politikerin wird vertreten, bekommen dann beide geld oder ist das eine pauschale?

    AntwortenLöschen
  6. in den ausschüssen dürfen nur gemeinderätInnen sitzen. dh. die werden sowieso bezahlt. bei der gemeinderatssitzung kann man auch sogenannte ersatz-gemeinderätInnen einsetzen. die müssen auf der liste der jeweiligen partei draufstehen. die bekommen nicht extra bezahlt, sondern das muss sich die jeweilige partei selbst ausmachen. extrakosten fallen somit keine an.

    AntwortenLöschen
  7. also ich find schon auch, dass der artikel ein wenig nach kindergarten klingt. im prinzip klingts für mich so: "haha, eure stimmenthaltung war sinnlos"
    was zum geier ist denn das für eine politik?

    AntwortenLöschen
  8. den kindergarten gebe ich gerne an övp und spö weiter. die koalition nicht störend, auf enthaltung zu gehen und nicht zum nein stehen und dann zu glauben, die grünen werden das ganze mit ihrer nein-stimme schon retten und die bürgermeisterin bekommt ihr gewünschtes geld, funktionierte so nicht.

    AntwortenLöschen
  9. sorry, aber auch die grünen führen sich nicht sehr häufig allzu reif auf! so weit es sich mir aus deinem artikel erschliesst, hat der gerhard fritz genau das gleiche wie vp und sp getan!?!

    AntwortenLöschen

Blog-Archiv